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Kinderschutzbeauftragte:

Ablaufdiagramm bei Verdacht

1. Beobachtung / Mitteilung

2. Ist das Kind akut gefährdet?

JA → 110 / 112 + Kind schützen

NEIN → Kinderschutzbeauftragte informieren

3. Sachlich dokumentieren

4. Keine eigene Ermittlung

5. Fachberatung einholen

6. Schutzmaßnahmen festlegen

7. weitere Schritte fachlich/rechtlich prüfen

8. Vorgang dokumentieren

9. Nachsorge und Evaluation

Information für Kinder und Jugendliche

Deine Rechte im Verein

Du darfst:

  • Nein sagen.

  • Fragen stellen.

  • deine Meinung sagen.

  • sagen, wenn dir etwas unangenehm ist.

  • Hilfe holen.

  • dich beschweren.

  • eine erwachsene Vertrauensperson auswählen.

Wenn dir etwas komisch vorkommt, musst du nicht alleine damit bleiben.

Sprich mit den Kinderschutzbeauftragten!

Verhaltenskodex – Kurzfassung

Wir verpflichten uns:

1. Respektvoll zu sein.
Wir behandeln jedes Kind und jeden Jugendlichen wertschätzend.

2. Grenzen zu achten.
Ein Nein wird akzeptiert.

3. Gewalt abzulehnen.
Keine körperliche oder psychische Gewalt.

4. Sexualisierte Grenzverletzungen zu verhindern.

5. Diskriminierung nicht zu dulden.

6. Privatsphäre zu schützen.

7. Umkleiden und Duschen zu respektieren.

8. Fotos und Videos verantwortungsvoll zu verwenden.

9. Digitale Kommunikation transparent zu gestalten.

10. Bei Sorgen zu handeln.